Bienenschwärme

Warum schwärmen Bienen?

Abgehender Bienenschwarm

Bienen schwärmen. Der Schwarmtrieb von Bienen dient u.a. ihrer Vermehrung und ist von Volk zu Volk und Rasse zu Rasse verschieden stark ausgeprägt. Der Schwarmtrieb kann durch den Imker durch regelmäßige Kontrollen seiner Völker unterdrückt werden. Der Imker kontrolliert seine Völker auf evtl. gezogene Schwarmzellen. Findet er diese, wird er sie in der Regel entfernen. Manchmal bauen die Bienen jedoch diese Schwarmzellen recht versteckt, oder es sitzen so viele Bienen auf einer Wabe, dass sie eine solche Zelle verdecken. In diesem Fall wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schwarm von diesem Volk abgehen.

Die Hauptschwarmzeit beläuft sich auf die Monate Mai, Juni und Juli. Natürlich gibt es Ausnahmen. Möglich sind frühe Schwärme im April, auch in den Monaten bis September kann es vereinzelte Bienenschwärme geben, wobei in diesen Fällen davon auszugehen ist, dass mit den Bienen etwas nicht stimmt. Möglicherweise sind sie krank, stark mit Varroa befallen oder es handelt sich um einen Hungerschwarm. Unser spätester Schwarm hing an einem 5. September plötzlich im Garten. Es handelte sich um einen regelrechten Schwarm aus einem gesunden und gut eingefütterten Volk - bei den Bienen ist eben alles möglich.

Ein abgegangener Bienenschwarm fliegt in der Regel nicht sehr weit. Je nachdem, wo sich ein passender Platz befindet, fliegen die Bienen maximal einige hundert Meter weit. Oftmals lassen sie sich sogar nur wenige Meter von ihrer ehemaligen Behausung nieder. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich in unmittelbarer Nähe zu einen Schwarm ein Imker befinden könnte. Bienenschwärme lassen sich gern in Bäumen nieder. Es können natürlich auch andere Plätze für einen Schwarm in Frage kommen, wie z. B. Hausfassaden, Hecken, Laternen, Autos....

Bienenschwarm entdeckt oder Bienenschwarm im Garten?

Bienenschwarm im Apfelbaum

Was tun, wenn man einen Bienenschwarm entdeckt? Die Bienen eines Schwarmes sind nicht aggressiv. Grundsätzlich sollten man warten, bis sich der Schwarm niedergelassen hat und dann als ruhige Traube hängt. Optimalerweise sprüht man den Schwarm fein mit Wasser ein. Dadurch werden sich die Bienen noch weiter zusammen ziehen. Danach stößt man die Bienen mit einem Ruck in eine Kiste (Schwarmfangkasten) oder einen Schwarmfangsack. Sollten die Bienen an einer Hauswand o.ä. sitzen, so kehrt man diese mit einem kleinen Besen in eine Kiste, die man darunter hält. Eine weitere unterstützende Person kann in dem Fall hilfreich sein. Hat man nicht alle Bienen einfangen können, so stellt man, wenn die Gegebenheiten dies zulassen, die Scharmfangkiste in unmittelbarer Nähe ab. Die Lüftungsöffnungen werden geschlossen, dafür jedoch das Flugloch geöffnet. Nach einiger Zeit, spätestens am Abend werden auch die restlichen Bienen den Weg in die Box finden. Dies setzt natürlich voraus, dass sich die Königin in der Box befindet. Sollten die Bienen die Kiste alle wieder verlassen, hat man die Königin nicht mit eingefangen und die Bienen werden sich erneut als Schwarm an einem Ort niederlassen. Auch wenn die Bienen eines Schwarmes eher friedfertig sind, ist trotzdem zu empfehlen, beim Einfangen eines Schwarmes Schutzkleidung zu tragen.

Bienenschwarm melden

Einfangen eines Bienenschwarms

Wer einen Schwarm nicht einfangen kann oder nicht einfangen möchte, ihn aber melden möchte hat dazu vielfältige Möglichkeiten. Am sinnvollsten wäre es natürlich, einen Imker zu benachrichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, kann man über die Schwarmbörse den Schwarm anbieten. Bei uns in der Landeshauptstadt Dresden kann man Schwärme der Feuerwehr melden. Über die Notrufnummer 112 nimmt der Disponent die Schwarmmeldung an und leitet alle weiteren Maßnahmen ein. In der Regel wird die Leitstelle zuerst versuchen, einen Imker zu benachrichtigen. Dieser übernimmt den Schwarm. Sollte kein Imker erreichbar sein, oder der Schwarm eine öffentliche Gefahr darstellen, so werden in Dresden Kameraden der Tierrettung für diese Aufgabe alarmiert. Diese Regelung ist von Stadt zu Stadt verschieden. Sollte jedoch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, kann man den Schwarm stets an die Polizei, an die Feuerwehr oder an das Ordnungsamt melden. Diese werden dann weitere Schritte einleiten.

Rechtslage

Rechtsstreitigkeiten, welche Bienenschwärme betreffen sind äußerst selten. Trotzdem sind diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Die Paragraphen 960, 961, 962, 963 und 964 des BGB befassen sich mit diesem Thema.

§ 960 Wilde Tiere

(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms - die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch

Was macht der Imker mit einem Schwarm?

Übersehene Schwarmzelle am Rande einer Brutwabe

Ein Bienenschwarm ist ein eigenständiges Volk mit einer Königin. Handelt es sich um einen Erstschwarm fliegt die alte Königin mit. Handelt es sich um einen (meist kleineren) Nachschwarm, ist die Königin noch unbegattet.

Je nach Größe und Schwarmzeitpunkt kann dieser Schwarm noch eine beachtliche Menge Honig eintragen. Dabei gilt, um so früher der Schwarm, desto größer der mögliche Honigertrag in der laufenden Saison. Bei dem neuen Eigentümer erhält der Schwarm zuerst eine "Kellerhaft". Das bedeutet, dass der Schwarm einige Zeit in einem dunklen, kühlen Raum verbringt. Die meisten Imker belassen es bei ca. 24 h. Danach wird der Schwarm in seine neue Bienenwohnung "eingeschlagen" oder vor das Flugloch geschüttet, damit die Bienen von selbst in ihre neue Behausung laufen. Sobald erste ausgebaute Zellen vorhanden sind, beginnt die Königin mit der Eilage - vorausgesetzt, sie ist begattet.